Übungsleiterlizenzen

ANMELDEFORMULAR

TEILNAHMEBESTÄTIGUNG AUSBILDUNGSTAG

 

Grundsätzliches zu den Übungsleiterlizenzen:

Alljährlich findet eine Schulung für neue Übungsleiter (Ausbildung, Zucht, Agility, Rettungshund und Obedience) in den Teilen I und II (Theorie), die für alle Übungsleiterarten identisch ist, statt. Der Teil III (Praxis) wird vom jeweiligen Ressortverantwortlichen abgehalten.

Des Weiteren laufen auch in diesem Jahr nach vierjähriger Gültigkeit wieder Übungsleiterlizenzen Ausbildung, Agility, Rettungshund und Obedience sowie Zuchtwartelizenzen aus. Alle betroffenen Lizenzinhaber, die zur Erteilung einer Verlängerung nur den jeweiligen Teil III absolvieren müssen, wurden grundsätzlich von der Hauptgeschäftsstelle schriftlich verständigt.

Der Teil III für die Übungsleiter Ausbildung ist mittels Teilnahme an einem LG-Ausbildungstag der Landesgruppe zu absolvieren. Durch diese Teilnahme an einem LG-Ausbildungstag wird allen Lizenzbewerbern ein wohnortnaher und zeitlich flexibler Termin ermöglicht. Der Ort und der Termin des LG-Ausbildungstages können von Ihnen frei gewählt werden! Die Teilnahme an einem solchen LG-Ausbildungstag der LG muss – mittels des beigefügten Formulars – vom anwesenden Lehrhelfer schriftlich bestätigt werden. Die fällige Gebühr für die Verlängerung ist an das Konto der Landesgruppe zu überweisen.

Beide Nachweise (also Teilnahmebestätigung durch den Lehrhelfer und Nachweis der Überweisung) müssen bitte zeitnah an unsere LG weitergeleitet werden. Erst wenn alle Nachweise erbracht sind, werden die Verlängerungen an die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg gesendet.

Das Erscheinen an einem LG-Ausbildungstag ist somit sowohl für Neulinge der Übungsleiterlizenz Ausbildung als auch für Personen, die eine Verlängerung wünschen, Pflicht.

Die Termine für den Teil III der anderen Lizenzen werden vom entsprechenden Ressortverantwortlichen separat bekannt gegeben.

Da es immer wieder viele Nachfragen gibt, soll nachfolgende Übersicht der besseren Verständlichkeit dienen und zeigt, welcher Teil in welchem Fall absolviert werden muss:

Grafik Übungsleiter

Bei allen anderen Lizenzen gilt dies in vergleichbarer Form, wobei die Ausgestaltung des Teils III vom jeweiligen Ressortverantwortlichen festgelegt wird!