Schauen 2024

Datum Art d. Schau Ortsgruppe Richter
14. Apr. OG Neumarkt-Umgebung Erich Bösl
1. Mai. OG  Dormitz Christian Lang
9. Mai. OG Kronach Norbert Wettlaufer/Erich Bösl
26. Mai. OG Langenzenn Marco Oßmann
9. Jun. OG  Schweinfurt Norbert Wettlaufer
15. Jun. OG Wernberg-Köblitz Christian Schalk
22. Jun. OG Weidhausen Wolfgang Haßgall
6. Jul. LG-JJ Schau Amberg 58 Erich Bösl
14. Jul. OG Zeil a. Main Wolgang Haßgall
25. Aug. OG  Bamberg Marco Oßmann

Schauen 2023

Datum Art d. Schau Ortsgruppe Richter
23. Apr. OG Hagelstadt-Höhenberg Christian Schalk
1. Mai. OG Dormitz Christian Lang
7. Mai. OG Zeil am Main Wolfgang Haßgall
18. Mai. OG Kronach Thomas Teubert/Wolfgang Haßgall
18. Jun. OG Weidhausen Wolfgang Haßgall
9. Jul. OG Wernberg-Köblitz Christian Lang/Erich Bösl
30. Jul. LG Schwandorf Kopp/Haßgall/Teubert/Ludwig
3. Okt. Süddeut.-Jgd.-Schau Amberg-Gailoh Erich Bösl
05. Nov.  LG-JJ Zuchtschau  Untersiemau-Weißenbrunn Marco Oßmann
19. Nov. ARGE Oberpfalz Schwarzenfeld Erich Bösl/Lars Skala

Größenzuchtwert

Die Hauptgeschäftsstellle macht darauf aufmerksam, dass 2021 der Größenmittelzuchtwert von 106 maßgeblich ist und nicht überschritten werden darf.

 

Betreuung von Würfen während der Corona-Pandemie

Liebe Züchterinnen und Züchter,
liebe Zuchtwarte,

ich möchte Euch heute über das Schreiben der HG bezüglich der Betreuung von Würfen während der Corona-Pandemie in Kenntis setzen.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Entwicklung in Bezug auf die Corona-Pandemie nimmt täglich an Geschwindigkeit zu und die daraus resultierenden Ereignisse beschleunigen sich zusehends.

Nachdem erste Bundesländer Ausgangsbeschränkungen erlassen haben, erstreckt sich diese Situation seit vergangenem Wochenende nunmehr über das ganze Bundesgebiet.

Uns erreichen darüber hinaus bereits die ersten Meldungen von Züchtern, die aufgrund der Corona-Pandemie in Quarantäne sind. Ihnen allen gelten unsere besten Genesungswünsche.

Der SV-Vorstand kommt deshalb nicht umhin, für unsere Züchter, ID-Beauftragten und Zuchtwarte unsere Zuchtordnung in einigen Punkten auszusetzen.

Dieses geschieht zum Schutz der Gesundheit und zum Wohle aller Mitglieder und deren Umfeld.

Bis einschließlich 30.04.2020 wird  nicht länger auf die Wurfbetreuung durch die Zuchtwarte und das Chippen mit Blutentnahme der Welpen durch ID-Beauftragte bestanden, sondern unseren Züchtern die Möglichkeit eingeräumt, in Absprache mit einem Tierarzt, für jeden Einzelnen auf seine besondere Situation bezogen, zu verfahren. Dies bedeutet die folgende Vorgehensweise:

  1. ID-Beauftragte und Zuchtwarte betreuen die Würfe bis einschließlich 30.04.2020 nicht mehr persönlich. Selbstverständlich stehen die OG-Zuchtwarte den Züchtern bei Fragen weiterhin telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
  2. Der Züchter klärt das weitere Vorgehen mit seinem Tierarzt ab. Er richtet sich dabei nach dessen Empfehlung: entweder Chippen, Blutabnahme und Impfen in der Praxis oder Verschieben der Termine auf später. Bisher gibt es für die Tierärzte noch keine einheitlichen Regelungen, die das Vorgehen während der Corona-Pandemie vorschreiben. Nachdem das Impfen wichtiger als das Chippen und die Blutabnahme ist, kann es bereits hier passieren, dass nur noch geimpft wird.
  3. Bei dem unter Ziffer 2 genannten Vorgehen ist keine Anwesenheit des ID-Beauftragten in den Praxisräumen des Tierarztes notwendig. Er schickt lediglich die notwendigen Formulare an den Tierarzt/Züchter und erhält diese nach erfolgtem Chippvorgang von selbigen zurück.
  4. Sollten die Tierärzte das Chippen und Impfen aufgrund der Entwicklung der Pandemie nicht mehr vornehmen, sondern zum Schutze der Allgemeinheit nur noch Notfälle behandeln, müsste diese Situation bis auf Weiteres so hingenommen werden. Die Welpen könnten dann ohne Chippen, Blutabnahme und Impfen abgegeben werden.
    Für diesen Fall muss der Züchter mit den Käufern entsprechende Vereinbarungen treffen, damit der SV-HG später die Informationen über das nachträglich erfolgte Chippen, Blutabnahme und Impfen zugänglich gemacht werden können. Von Seiten der Hauptgeschäftsstelle ist bereits eine Ausarbeitung/Vordruck in Arbeit, welche/r Ihnen, sofern dieser Fall eintritt, zur Verfügung gestellt wird.
  5. Das Zuchtbuchamt wird die Wurfeintragungen für die unter Ziffer 4 genannten Würfe solange zurückstellen, bis sich die Lage wieder entspannt hat.
  6. Die unter Ziffer 4 beschriebenen Würfe sind dem jeweiligen Landesgruppenzuchtwart zu melden.

Wir wünschen Ihnen allen das Beste und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Setecki“

Unterschriftenblatt für OG-Zuchtwarte/Zuchtwartinnen

Lt. Mitteilung der Hauptgeschäftsstelle – Verein für Deutsche Schäferhunde -, ist das bisher für neu gewählte Zuchtwarte erforderliche Formular „Unterschriftenblatt für OG-Zuchtwarte/Zuchtwartinnen“ ab dem 01.01.2020 entbehrlich geworden. Es wird durch die Hauptgeschäftsstelle auch nicht mehr zur Verfügung gestellt.

Seit dem Jahr 2009 ist die Zuchtwartelizenz für Ortsgruppen-Zuchtwarte und deren Stellvertreter darüber hinaus verbindlich in der Satzung vorgeschrieben (§ 17 Abs. 2 Satzung der Ortsgruppen) und Voraussetzung, um in das Amt gewählt werden zu können. Für Zuchtwarte, die seit dem 01.06.2009 ununterbrochen im Amt sind, gilt Bestandsschutz. Seitdem sind alle lizenzierten OG-Zuchtwarte registriert und Zuchtwarte mit Bestandschutz entsprechend gekennzeichnet sind

 

 

Richtlinien für Reisekostenersatz

im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. – Fasssung 2019 –

Hiermit möchte ich als LG-Zuchtwart nochmals auf nachstehende Erstattungen der Züchter an ID-Beauftragte und Zuchtwarte hinweisen

7.2. Erstattungen 
7.2.1. Reisekosten
Es ist generell das preiswerteste Verkehrsmit­tel zu wählen. Bei Benutzung öffentlicher Ver­kehrsmittel ist die 
günstigste Klasse zu wäh­len. Stornierungskosten bei Eigenverschulden werden nicht ersetzt. Beim Einsatz
 privater Pkw sind nach Möglichkeit Fahrgemeinschaf­ten zu bilden.
a) Bahnreisen
Erstattung der Kosten für die II. Klasse gegen Beleg unter Ausnutzung verfügbarer Sonder­tarife und/oder 
Bahncard etc.
b) Pkw
Erstattung einer Kilometerpauschale von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer (kürzeste Strecke) mit dem 
privaten Fahrzeug. Schaden­ersatz für Schäden am privaten Fahrzeug wird nicht gewährt.

7.4. Weitere Regelungen 
7.4.1. Wurfabnahme
Die Abnahme von Würfen durch den zu­ständigen Zuchtwart erfolgt ausschließlich ehrenamtlich. 
Der Zuchtwart hat jedoch dem Züchter gegenüber einen Anspruch auf Ersatz seiner Fahrtkosten 
nach Ziffer 7.2.1. lit. b).
7.4.2. ID-Beauftragte
Der ID-Beauftragte hat gegenüber dem Züch­ter einen Anspruch auf Ersatz seiner Fahrt­kosten nach 
Ziffer 7.2.1. lit. 
b) Darüber hinaus erhält er für seine Tätigkeit eine Pauschale in Höhe von 10,00 €/Welpe