Unterschriftenblatt für OG-Zuchtwarte/Zuchtwartinnen

Lt. Mitteilung der Hauptgeschäftsstelle – Verein für Deutsche Schäferhunde -, ist das bisher für neu gewählte Zuchtwarte erforderliche Formular „Unterschriftenblatt für OG-Zuchtwarte/Zuchtwartinnen“ ab dem 01.01.2020 entbehrlich geworden. Es wird durch die Hauptgeschäftsstelle auch nicht mehr zur Verfügung gestellt.

Seit dem Jahr 2009 ist die Zuchtwartelizenz für Ortsgruppen-Zuchtwarte und deren Stellvertreter darüber hinaus verbindlich in der Satzung vorgeschrieben (§ 17 Abs. 2 Satzung der Ortsgruppen) und Voraussetzung, um in das Amt gewählt werden zu können. Für Zuchtwarte, die seit dem 01.06.2009 ununterbrochen im Amt sind, gilt Bestandsschutz. Seitdem sind alle lizenzierten OG-Zuchtwarte registriert und Zuchtwarte mit Bestandschutz entsprechend gekennzeichnet sind