im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. – Fasssung 2019 –
Hiermit möchte ich als LG-Zuchtwart nochmals auf nachstehende Erstattungen der Züchter an ID-Beauftragte und Zuchtwarte hinweisen
7.2. Erstattungen 7.2.1. Reisekosten Es ist generell das preiswerteste Verkehrsmittel zu wählen. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist die günstigste Klasse zu wählen. Stornierungskosten bei Eigenverschulden werden nicht ersetzt. Beim Einsatz privater Pkw sind nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden. a) Bahnreisen Erstattung der Kosten für die II. Klasse gegen Beleg unter Ausnutzung verfügbarer Sondertarife und/oder Bahncard etc. b) Pkw Erstattung einer Kilometerpauschale von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer (kürzeste Strecke) mit dem privaten Fahrzeug. Schadenersatz für Schäden am privaten Fahrzeug wird nicht gewährt. 7.4. Weitere Regelungen 7.4.1. Wurfabnahme Die Abnahme von Würfen durch den zuständigen Zuchtwart erfolgt ausschließlich ehrenamtlich. Der Zuchtwart hat jedoch dem Züchter gegenüber einen Anspruch auf Ersatz seiner Fahrtkosten nach Ziffer 7.2.1. lit. b). 7.4.2. ID-Beauftragte Der ID-Beauftragte hat gegenüber dem Züchter einen Anspruch auf Ersatz seiner Fahrtkosten nach Ziffer 7.2.1. lit. b) Darüber hinaus erhält er für seine Tätigkeit eine Pauschale in Höhe von 10,00 €/Welpe