Richtlinien für Reisekostenersatz

im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. – Fasssung 2019 –

Hiermit möchte ich als LG-Zuchtwart nochmals auf nachstehende Erstattungen der Züchter an ID-Beauftragte und Zuchtwarte hinweisen

7.2. Erstattungen 
7.2.1. Reisekosten
Es ist generell das preiswerteste Verkehrsmit­tel zu wählen. Bei Benutzung öffentlicher Ver­kehrsmittel ist die 
günstigste Klasse zu wäh­len. Stornierungskosten bei Eigenverschulden werden nicht ersetzt. Beim Einsatz
 privater Pkw sind nach Möglichkeit Fahrgemeinschaf­ten zu bilden.
a) Bahnreisen
Erstattung der Kosten für die II. Klasse gegen Beleg unter Ausnutzung verfügbarer Sonder­tarife und/oder 
Bahncard etc.
b) Pkw
Erstattung einer Kilometerpauschale von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer (kürzeste Strecke) mit dem 
privaten Fahrzeug. Schaden­ersatz für Schäden am privaten Fahrzeug wird nicht gewährt.

7.4. Weitere Regelungen 
7.4.1. Wurfabnahme
Die Abnahme von Würfen durch den zu­ständigen Zuchtwart erfolgt ausschließlich ehrenamtlich. 
Der Zuchtwart hat jedoch dem Züchter gegenüber einen Anspruch auf Ersatz seiner Fahrtkosten 
nach Ziffer 7.2.1. lit. b).
7.4.2. ID-Beauftragte
Der ID-Beauftragte hat gegenüber dem Züch­ter einen Anspruch auf Ersatz seiner Fahrt­kosten nach 
Ziffer 7.2.1. lit. 
b) Darüber hinaus erhält er für seine Tätigkeit eine Pauschale in Höhe von 10,00 €/Welpe