NEUIKGEITEN ZUM TERMINSCHUTZ
Nachfolgend gibts das aktuellste Schreiben unserer HG bezüglich des Terminschutzes:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf dem Corona-Gipfel vom 3. März auf vorsichtige Öffnungsschritte geeinigt, wenngleich der Lockdown grundsätzlich bis zum 28. März verlängert wird.
So ist unter anderem vorgesehen, dass ab dem 8. März in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, wieder möglich sein soll. Weitere Öffnungen sollen abhängig von der Inzidenz, schrittweise erfolgen.
Unter diesem Hintergrund wurde im SV entschieden, ab dem 08.03.2021 wieder Terminschutz für Veranstaltungen zu erteilen, ebenso sind Körungen und Wesensbeurteilungen wieder möglich. Wir weisen an dieser Stelle aber ausdrücklich darauf hin, dass Veranstaltungen in den Ortsgruppen und Landesgruppen nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn dies auf der Grundlage der Corona-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes und örtlicher Allgemeinverfügungen zulässig ist. Im Zweifelsfall ist die Durchführung der Veranstaltung mit den örtlich zuständigen Behörden abzustimmen und erforderlichenfalls eine entsprechende Genehmigung einzuholen.
Verantwortlich hierfür wie auch für die strikte Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften bei zulässigen Veranstaltungen ist der Vorstand der Ortsgruppe, der im Falle eines Verstoßes persönlich haftet. Beachten Sie bitte zusätzlich bei der Durchführung von Prüfungen, dass diese nur durchgeführt werden dürfen, wenn nach den örtlich geltenden Corona-Vorschriften eine ggf. angeordnete Prüfungsaufsicht teilnehmen kann. Sollte bei einer termingeschützten Prüfung eine angeordnete Prüfungsaufsicht mit Hinweis auf die Corona-Vorschriften oder aus anderen Gründen die Teilnahme verwehrt werden, können die Bewertungen nicht anerkannt werden.
Die letzten Monate waren für unsere Mitglieder und Ortsgruppen mit großen Einschränkungen verbunden. Wir danken allen Mitgliedern und Ehrenamtlichen für ihre Solidarität und ihr Verständnis für die Maßnahmen zur Unterstützung der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Gemeinsam mit Ihnen freuen wir uns auf weitere Öffnungsschritte auf dem Weg zu einer Normalisierung unseres Vereinslebens.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Setecki“
UPDATE 11.02.2021
Unsere HG hat heute ein erneutes Anschreiben verfasst, welches wir euch nachfolgend zur Kenntnis geben möchten:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
am gestrigen Tage haben die Bundesregierung und die Länderregierungen erneut getagt und eine weitere Verlängerung der Maßnahmen des Teil-Lockdowns zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Deshalb müssen wir Sie leider darüber informieren, dass alle Veranstaltungen innerhalb des SV deshalb bis einschließlich 07.03.2021 abgesagt und die bestehenden Terminschutz-Bestätigungen aufgehoben werden.
- Dies gilt für alle Veranstaltungen auf Ortsgruppen- und Landesgruppenebene (im Falle einer Verlegung entstehen natürlich keine neuen Terminschutzgebühren, sofern die Veranstaltung ersatzlos ausfällt würde die Terminschutzgebühr an die Ortsgruppe erstattet werden.) (*;
- Ebenfalls gilt dies für Körungen und Wesensbeurteilungen.
(Hunde, die in diesem Zeitfenster für eine Wesensbeurteilung vorgesehen wären, werden für einen späteren Besuch einer Wesensbeurteilung eine Sondergenehmigung ohne die damit einhergehende Gebühr erhalten.)
(* = hiervon ausgenommen sind HGH-Einzelabnahmen, die als „berufliche Qualifikation“ des betroffenen Herdengebrauchshundes zum Einsatz im gewerblichen Bereich der Berufsschäfer notwendig sind.
Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Landesregierung über die genauen Regelungen in Ihrem Bundesland.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Setecki“
Aktuelles Schreiben der HG:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am gestrigen Tage haben die Bundesregierung und die Länderregierungen erneut getagt und eine weitere Verlängerung der Maßnahmen des Teil-Lockdowns zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Deshalb müssen wir Sie leider darüber informieren, dass alle Veranstaltungen innerhalb des SV deshalb bis einschließlich 14.02.2021 abgesagt und die bestehenden Terminschutz-Bestätigungen aufgehoben werden.
- Dies gilt für alle Veranstaltungen auf Ortsgruppen- und Landesgruppenebene (im Falle einer Verlegung entstehen natürlich keine neuen Terminschutzgebühren, sofern die Veranstaltung ersatzlos ausfällt würde die Terminschutzgebühr an die Ortsgruppe erstattet werden.) (*;
- Ebenfalls gilt dies für Körungen und Wesensbeurteilungen.
(Hunde, die in diesem Zeitfenster für eine Wesensbeurteilung vorgesehen wären, werden für einen späteren Besuch einer Wesensbeurteilung eine Sondergenehmigung ohne die damit einhergehende Gebühr erhalten.)
(* = hiervon ausgenommen sind HGH-Einzelabnahmen, die als „berufliche Qualifikation“ des betroffenen Herdengebrauchshundes zum Einsatz im gewerblichen Bereich der Berufsschäfer notwendig sind.
In diesen Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass private Sportstätten – dazu zählen auch die Übungsplätze unserer Ortsgruppen – in den meisten Bundesländern weiterhin geschlossen bleiben müssen. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Landesregierung über die genauen Regelungen in Ihrem Bundesland.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Setecki
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlussfassung des Bundes und der Länder über die Verlängerung der Maßnahmen des bestehenden Teil-Lockdowns zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 31.01.2021 müssen wir Sie leider darüber informieren, dass alle Veranstaltungen innerhalb des SV deshalb bis einschließlich 31.01.2021 abgesagt und die bestehenden Terminschutz-Bestätigungen aufgehoben werden.
- Dies gilt für alle Veranstaltungen auf Ortsgruppen- und Landesgruppenebene (im Falle einer Verlegung entstehen natürlich keine neuen Terminschutzgebühren, sofern die Veranstaltung ersatzlos ausfällt würde die Terminschutzgebühr an die Ortsgruppe erstattet werden.) (*;
- Ebenfalls gilt dies für Körungen und Wesensbeurteilungen.
(Hunde, die in diesem Zeitfenster für eine Wesensbeurteilung vorgesehen wären, werden für einen späteren Besuch einer Wesensbeurteilung eine Sondergenehmigung ohne die damit einhergehende Gebühr erhalten.)
(* = hiervon ausgenommen sind HGH-Einzelabnahmen, die als „berufliche Qualifikation“ des betroffenen Herdengebrauchshundes zum Einsatz im gewerblichen Bereich der Berufsschäfer notwendig sind.
In diesen Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass private Sportstätten – dazu zählen die Übungsplätze unserer Ortsgruppen – inzwischen in den meisten Bundesländern geschlossen bleiben müssen und auch der Individualsport allein oder zu zweit dort bis auf weiteres nicht mehr möglich ist. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Landesregierung über die genauen Regelungen in Ihrem Bundesland.
Auch wir hätten das neue Jahr für den Verein und seine Mitglieder gerne mit besseren Nachrichten begonnen und hoffen, dass die Maßnahmen des Bundes und der Länder baldmöglichst Wirkung zeigen und die damit verbundenen Einschränkungen für uns alle in nicht allzu ferner Zukunft wieder gelockert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Setecki
Informationen der HG zu den Jahreshauptversammlung in den Ortsgruppen
SV-Empfehlung_Corona_OG-Versammlungen 2021 aktualisiert
ALLE VERANSTALTUNGEN IM NOVEMBER ENTFALLEN
Somit auch die Körung in Bad Staffelstein!
Bezüglich der Bayerischen Fährtenhundemeisterschaft wird derzeit mit der LG 15 noch abgeklärt, ob diese verschoben werden kann!
NEWS – 29. Oktober 2020
Heute hat uns ein aktuelles Schreiben unserer HG erreicht, das wir euch nachfolgend zur Kenntnis geben möchten:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder mit Beschluss vom 28.10.2020 einen Teil-Lockdown verkündet, von dem auch das Vereinsleben im SV erneut betroffen ist.
Nach diesem Beschluss gilt ab Montag, 2. November bis zum Monatsende:
- Veranstaltungen sind untersagt.
Alle Veranstaltungen innerhalb des SV werden deshalb für diesen Zeitraum abgesagt und die bestehenden Terminschutz-Bestätigungen aufgehoben.- Dies gilt für alle Veranstaltungen auf Ortsgruppen- und Landesgruppenebene (im Falle einer Verlegung entstehen natürlich keine neuen Terminschutzgebühren, sofern die Veranstaltung ersatzlos ausfällt würde die Terminschutzgebühr an die Ortsgruppe erstattet werden.);
- Ebenfalls gilt dies für Körungen und Wesensbeurteilungen.
(Hunde, die in diesem Zeitfenster für eine Wesensbeurteilung vorgesehen wären, werden für einen späteren Besuch einer Wesensbeurteilung eine Sondergenehmigung ohne die damit einhergehende Gebühr erhalten.)
Seitens des SV-Vorstandes wird den Veranstaltern (Landes- und Ortsgruppen) dringend empfohlen, zu prüfen, ob an der Durchführung einer Veranstaltung an dem kommenden Wochenende (30.10. – 01.11.2020) vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Inzidenzwerte und bei genauer Beachtung der behördlichen Vorgaben festgehalten wird oder ob, aus Verantwortung gegenüber allen Beteiligten, eine Absage der Veranstaltung in Betracht gezogen werden sollte.
Auf dem Übungsgelände der Ortsgruppen darf nur noch Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden.
- Sollten Ortsgruppen im Einzelfall trotzdem das Üben allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlauben, weisen wir darauf hin, dass alle Mitglieder gleich zu behandeln sind und demzufolge allen Mitgliedern diese Möglichkeit gleichermaßen eröffnet werden muss.Zur Unterstützung der Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Bekämpfung der Corona-Pandemie empfehlen wir den Ortsgruppen jedoch dringend, den Vereins- und Übungsbetrieb bis mindestens zum Ende des Monats komplett einzustellen.
- Bitte beachten Sie, dass es im Hinblick auf den regionalen Inzidenzwert sein kann, dass in besonders stark betroffenen Landkreisen oder Städten noch strengere Maßnahmen gelten können.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Setecki“