Liebe Zuchtwarte/-innen,
im Jahr 2004 beschloss die Bundesversammlung auf Antrag des Zuchtausschusses eine Änderung der Zuchtordnung, wonach Wurfabnahmen nur noch von durch die jeweilige Landesgruppe geprüften Ortsgruppen-Zuchtwarten vorgenommen werden dürfen. Seitdem bieten die Landesgruppen regelmäßig Lehrgänge für den Erwerb einer Zuchtwarte-Lizenz an.
Seit dem Jahr 2009 ist die Zuchtwartelizenz für Ortsgruppen-Zuchtwarte und deren Stellvertreter darüber hinaus verbindlich in der Satzung vorgeschrieben (§ 17 Abs. 2 Satzung der Ortsgruppen) und Voraussetzung, um in das Amt gewählt werden zu können. Für Zuchtwarte, die seit dem 01.06.2009 ununterbrochen im Amt sind, gilt Bestandsschutz.
Da in der Hauptgeschäftsstelle seitdem alle lizenzierten OG-Zuchtwarte registriert und Zuchtwarte mit Bestandschutz entsprechend gekennzeichnet sind, ist das bisher für neu gewählte Zuchtwarte erforderliche Formular „Unterschriftenblatt für OG-Zuchtwarte/Zuchtwartinnen“ entbehrlich geworden.